Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union wacht der Gerichtshof über die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts.
Im Rahmen dieser Tätigkeit sind die Aufgaben des Gerichtshofs die folgenden:
- Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Handlungen der Institutionen der Europäischen Union;
- Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten den aus den Verträgen entstehenden Verpflichtungen nachkommen;
- Auslegung des Unionsrechts auf Ersuchen nationaler Gerichte.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus zwei Gerichten:
- dem Gerichtshof;
- dem Gericht.
Ein drittes Organ, das 2004 eingerichtete Gericht für den öffentlichen Dienst, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt, nachdem seine Zuständigkeiten im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der Union auf das Gericht übertragen worden waren.
Da jeder Mitgliedsstaat seine eigene Sprache und sein spezifisches Rechtssystem hat, ist der Gerichtshof der Europäischen Union ein vielsprachiges Organ. Seine Sprachenregelung ist für ein Gericht weltweit einmalig, da jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache sein kann. Er ist zu uneingeschränkter Vielsprachigkeit verpflichtet, da es erforderlich ist, mit den Parteien in der jeweiligen Sprache des Verfahrens zu verkehren und seine Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten bekannt zu machen.
Der Gerichtshof besteht aus einem Richter pro Mitgliedstaat und 11 Generalanwälten, das Gericht besteht aus mindestens einem Richter pro Mitgliedstaat (am 8. Juni 2017 sind 45 Richter im Amt). Richter und Generalanwälte werden einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Amtsinhaber müssen unabhängig sein und die in ihrem Land für eine Tätigkeit am höchsten Gericht erforderliche Qualifikation aufweisen oder von „anerkannt hervorragender Befähigung“ sein. Die Richter jeder Kammer wählen einen Präsidenten. Die Amtszeit beträgt drei Jahre und kann verlängert werden.