Artikel 42 des Gesetzes Nr. 234/2012 überträgt dem Präsidium des Ministerrates und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit im Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien die Entscheidung über Interventionen in laufenden Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zum Schutz von Situationen von großem nationalem Interesse.
Rechtsstreitigkeiten der Europäischen Union
Die Beobachtungsstelle des Gerichtshof der Europäischen Union
Die Abteilung für Europapolitik ist in Zusammenarbeit mit dem Amt für Studien, Dokumentation und Fortbildung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit damit beauftragt, die wichtigsten und aktuellsten Fragen, die dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt