Der institutionelle Rahmen der EU umfasst:
- Europäische Kommission
- Rat der EU
- Europäisches Parlament
- Europäischer Rat
- Europäischer Gerichtshof
- Europäischer Rechnungshof
- Europäische Zentralbank
Die drei erstgenannten Organe haben Entscheidungsbefugnis in Bezug auf Rechtsvorschriften und koordinieren ihr Handeln untereinander. In der Regel ist es Aufgabe der Kommission, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, während es Aufgabe des Parlaments und des Rats ist, diese umzusetzen. Es ist ebenfalls Aufgabe der Kommission, die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften seitens der Mitgliedstaaten zu kontrollieren.
Die EU und ihre Rechtsvorschriften
Sollten der Rat und das Parlament keine Einigung über Änderungen erzielen, wird versucht, über den Vermittlungsausschuss, auch " formeller Trilog" genannt, eine Lösung zu finden. Bei diesem Prozess ist auch die Europäische Kommission als Vermittler zwischen den beiden Organen eingebunden, um schneller eine Lösung zu erzielen. Der „informelle Trilog“ kann hingegen jederzeit während des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden. Den in den Trilogen erzielten Vereinbarungen muss danach in dem formalen Verfahren der drei Organe zugestimmt werden.
Weitere Einzelheiten zu den Trilogen finden sich in dem Dokument [link a .pdf] auf der Webseite des Europäischen Parlaments auf S. 21.
Eine vierte Institution, der Europäische Rat, legt die allgemeine politische Ausrichtung und die Entwicklungsperspektiven der Union fest. Der Europäische Rat ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europarat zu verwechseln, der eine verschiedene Organisation ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Rechnungshof haben Kontroll bzw gericthliche buchhalterische Funktionen. Das EU-System wird schließlich durch die europäische Zentralbank vervollständigt, die eine Schlüsselfunktion im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hat.
Abgesehen von den genannten Institutionen besteht der organisatorische Rahmen der EU aus zahlreichen Organen und Organisationen mit Beratungs-, Finanz- und Aufsichtsfunktionen. Dazu gehören der Europäische Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und die Europäischen Agenturen.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die Institution, die die allgemeinen Interessen der Union in völliger Unabhängigkeit repräsentiert und schützt.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Entscheidungsprozesses der EU vertritt
Europäisches Parlament
Das europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt von den europäischen Bürgern gewählt wird. Es besteht aus Vertretern der EU-Bürger, die in einer direkten und allgemeinen Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Kommission. An der Arbeit nimmt auch der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil.
Europäischer Gerichtshof
Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union gewährleistet der Gerichtshof die Achtung des Rechts und Anwendung der EU Verträge
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof wacht über die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben des Haushalts der Europäischen Union und überprüft eine vernünftige Finanzverwaltung
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um im Rahmen des "Europäischen Systems der Zentralbanken" (ESZB), das die Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Union umfasst, tätig zu warden.