Artikel 42 des Gesetzes Nr. 234/2012 überträgt dem Präsidium des Ministerrates und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Entscheidung über Interventionen in laufenden Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, um wichtige nationale Interessen zu schützen.
Die Abteilung für Europapolitik beruft im Einvernehmen mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit und dem Regierungsvertreter vor dem Gerichtshof der Europäischen Union regelmäßig Koordinierungssitzungen ein, um eine systematische Verbindung zwischen den betroffenen öffentlichen Verwaltungen und der Avvocatura Generale dello Stato (der staatliche Rechtsberatungsdienst) herzustellen, wenn wichtige nationale Interessen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geschützt werden müssen.
Ziel der Regierung ist es, mögliche Rechtsstreitigkeiten vor den europäischen Gerichten zu vermeiden oder zu verringern und gleichzeitig der Avvocatura Generale dello Stato ein nützliches und unmittelbares Arbeitsinstrument für die Vorbereitung der Schriftsätze an die Hand zu geben.